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A. F. WELDING GMBH
Arbeitnehmerüberlassung mit Mehrwert

Unsere eigene Erfahrung ist die Grundlage dafür, dass wir uns als Arbeitnehmerüberlassung etabliert haben. Wir vermitteln SchlosserOrbital-SchweißerWIG-Schweißer und Vorrichter nach ISO, die ihr Handwerk verstehen. Unsere Angebote sind speziell auf Unternehmen ausgerichtet, bei denen ein ständiger oder zeitweiliger Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften besteht. Insbesondere vermitteln wir Arbeitnehmer für den Behälterbau, Maschinenbau und den Bau von Industrieanlagen. Aus dem Pool unserer Mitarbeiter wählen wir diejenigen aus, die für Ihren Auftrag, Ihr Unternehmen am passendsten sind.

Personaldienstleistung für
Schweißer und Schlosser

Faire Rahmenbedingungen, eine persönliche Betreuung unserer Kunden und vertrauensvoller Kontakt sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Gerne unterhalten wir uns ausführlich mit Interessenten, die mehr über die von uns zu vermittelnden Arbeitnehmer, unsere Konditionen und den Ablauf der Arbeitnehmerüberlassung wissen möchten. im ausführlichen persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen auf, welche Vorteile unsere Zeitarbeiter für Ihr Unternehmen bieten und was Sie bei der Einstellung beachten müssen. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

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Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Eine Arbeitnehmerüberlassung hat zum Ziel, dass von einem Arbeitgeber (hier die Dienstleister) Arbeitnehmer an Dritte überlassen werden sollen. Sie sollen dort ihre vereinbarte Arbeitsleistung erbringen. Alle im Betrieb geltenden Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsausführung sind für die Leiharbeitnehmer verpflichtend. Sie sind an die Anweisungen des Entleihbetriebes gebunden.

Die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung wurde deshalb geschaffen, damit die Einsatzunternehmen ihren Aufträgen jederzeit nachkommen können. Leiharbeitnehmer werden für eine kürzere oder längere Zeit an den Entleiher vermittelt. Dessen Personalengpässe, egal ob kurzfristig oder dauerhaft, werden durch die Leiharbeitnehmer ausgeglichen.

Die Agentur für Arbeit bejaht die Möglichkeit, dass sich Leistungsempfänger nicht nur auf feste Anstellungen direkt in einem Unternehmen, sondern auch bei einem Dienstleister für Arbeitnehmerüberlassung bewerben können. Vielfach ist es sogar so, dass aus einem Leiharbeitsverhältnis ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis erwächst. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich das Unternehmen nach einem längeren Einsatz des Leiharbeitnehmers bereit zeigt, diesen ganz als fest beschäftigten Arbeitnehmer zu übernehmen. Andererseits gehen viele Firmen auch dazu über, für lange Zeiträume auf LeiharbeiterInnen zu setzen.

Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sind alle Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung geregelt. Der Vertrag muss nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aufgesetzt sein. Zu den wichtigen Inhaltspunkten in diesem Vertrag gehört zum Beispiel die Angabe, ob der Dienstleister, der als Arbeitnehmerüberlassung auftritt, eine entsprechende Erlaubnis hat. Als interessierter Arbeitnehmer sollten Sie vorab kontrollieren, ob dies der Fall ist. Auch bei allen weiteren Punkten im Arbeitsnehmerüberlassungsvertrag sind die geltenden Gesetze des Arbeits- und Sozialrechts einzuhalten. Ein seriöses Unternehmen hält sich daran.

Der Gesetzgeber hat den Grundsatz der Gleichstellung geschaffen. Dies bedeutet im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, dass Stammbelegschaft und Leiharbeitskräfte gleichgestellt sind, also gleichbehandelt werden müssen, gleiche Rechte und Pflichten haben. Dies wirkt sich beispielsweise auf die Eingruppierung aus, den Mindestlohn und weitere Entgelte oder die Gewährung von Urlaub.

Der Gesetzgeber hat genaue Regeln aufgestellt, was die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung angeht. Sie beziehen sich auf das Entleihunternehmen als solches. Die derzeit geltende Höchstdauer einer Arbeitnehmerüberlassung beträgt 18 Monate. Möglichkeiten zur Gestaltung von veränderten Verträgen bleiben jedoch offen. Denkbar ist, dass verschiedene Einsatzbereiche zum Inhalt jeweils eines Überlassungsvertrages werden. Öffnungsklauseln sind ebenso möglich, was zu einer Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassung führen kann. Gerne zeigen wir Ihnen im Einzelfall anhand Ihres Einsatzgebietes auf, wie sich solche Klauseln auf Ihre Beschäftigungszeit auswirken können.

Grundsätzlich ist es möglich, Überlassungsverträge so zu gestalten, dass aus der Arbeitnehmerüberlassung ein festes Arbeitsverhältnis wird. Ist dies aber nicht im Sinne des Leiharbeitnehmers und wurde vom Entleiher ein Rechtsverstoß begangen, kann der Arbeitnehmer der Begründung eines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Dieser Widerspruch muss in Schriftform erfolgen und gegenüber dem Entleiher wie auch dem Verleiher ausgehändigt werden. Ebenso muss dies der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden, falls der Arbeitnehmer sich für bestimmte Zeiträume arbeitssuchend melden will. Diese arbeitsrechtlichen Grundsätze müssen aber jeweils im Einzelfall von kompetenten Stellen wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Beratungsstelle eines Arbeitsgerichts überprüft bzw. ausgeurteilt werden.

Initiative ergreifen und aktiv werden!